Gerhart Harrer als Forensischer Psychiater und Ordinarius für Forensische Psychiatrie

Im Jahre 1971 wurde ad personam die erste und einzige Lehrkanzel für forensiche Psychiatrie in Österreich gegründet und Gerhart Harrer als Ordinarius für forensische Psychiatrie (an der Juridischen Fakultät der Paris-Lodron-Universität) berufen.

Nach seiner Emeritierung 1987 leitete er das Institut für forensische Psychiatrie interimistisch noch zwei weitere Jahre bis zum 30. September 1989.

In der forensischen Psychiatrie waren seine Forschungsschwerpunkte u.a.:

  • Begutachtung der Schuldfähigkeit und Täterprognose
  • Rechtsfürsorge für psychisch Kranke, Anhaltegesetzgebung (Mitwirkung an Beratungen mit dem zuständigen Ministerium am Gesetzesentwurf)
  • Einschätzung der Testierfähigkeit
  • Gutachterliche Beurteilung der Arbeits- und Berufsfähigkeit von Menschen mit von Verletzungsfolgen und Schmerzen

Er gründete und leitete das juridisch-psychiatrische Seminar (auch für Richter und Staatsanwälte) an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät.

Viele seiner Publikationen in diesem Bereich entstanden in Zusammenarbeit mit seiner langjährigen Mitarbeiterin Frau Ass.Prof. Dr.phil. Christel Frank.

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